Im März wurden Nahost-Reisende vom Krieg überrascht. Diese Erfahrung müssen sie nicht nur emotional, sondern auch finanziell verkraften.

Reisende haften selbst bei unverschuldeter Rückreiseverspätung. (Pexels)
Die vertragliche Leistungspflicht der Reiseveranstalter bleibt zwar bestehen, allerdings haften diese nicht für entstandene Mehrkosten, wenn die Heimreise, zum Beispiel wegen Kriegsausbruch, nicht stattfinden kann. Die Reiseveranstalter sind jedoch verpflichtet, ihren gestrandeten Kunden bei der Organisation der Rückreise zu helfen und müssen ihnen bei Bedarf auch verlängerte Hotelaufenthalte ermöglichen.
Im Idealfall können die verspäteten Heimkehrer die unfreiwillig verursachten Mehrkosten von ihrer Reiseversicherung zurückfordern. Ob jene die jeweiligen Schadensersatzansprüche übernimmt, hängt allerdings von der Deckung der konkreten Reiseversicherungspolice ab.
Wer seine Ferienreise mit Kreditkarte bezahlt hat, sollte sich mit seinem Kreditkartenanbieter in Verbindung setzen. Bei einigen Kreditkarten ist nämlich eine Reiseschutzdeckung bereits automatisch enthalten.
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