Die Schweiz, Frankreich, Italien und Slowenien spannen zusammen, um die Bedeutung der alpinen Esskultur gemeinsam zur stärken.

Zum alpinen Esskulturerbe gehört zum Beispiel das Alpkäsen – im Bild Alp Sbrinz. (Culinarium Alpinum)
Das alpine Esskulturerbe umfasst eine ganze Reihe von Kenntnissen, Praktiken und Fertigkeiten, die mit der Ernährung in den Bergregionen des Alpenbogens zusammenhängen. Dazu gehören etwa das Käsen in Höhenlagen, auf alpine Lebensräume abgestimmtes Anbauen und Backen von Getreide, das Sammeln von Wildpflanzen, die Pflege traditioneller Obstgärten oder die Bergimkerei. Diese Praktiken, die durch die ökologischen Bedingungen in Höhenlagen und gefestigte Traditionen der Zusammenarbeit zwischen den Tälern geprägt sind, stellen ein lebendiges Erbe dar, das eng mit der Landschaft, mit landwirtschaftlichen Systemen und Lebensweisen der Alpengemeinschaften verbunden sind.
Daher hat die Schweiz gemeinsam mit den Ländern Frankreich, Italien und Slowenien bei der Unesco die Kandidatur «Alpines Esskulturerbe – Gemeinschaftlich getragene Bewahrungsprogramme» zur Aufnahme in das Unesco-Register guter Praxisbeispiele zur Bewahrung des Immateriellen Kulturerbes eingereicht. Die Kandidatur soll gemäss einer Medienmitteilung die gemeinschaftlich getragenen Bewahrungsprogramme anerkennen, die darauf abzielen, das alpine Esskulturerbe zu identifizieren, zu dokumentieren, weiterzugeben und aufzuwerten. Sie zeigt die Formen der Zusammenarbeit auf, die den Austausch im Alpenbogen stärken sollen, will die Wissensweitergabe unterstützen und nachhaltige Produktionsweisen fördern.
Koordiniert wird die Kandidatur vom Bundesamt für Kultur BAK. Damit übernimmt die Schweiz zum ersten Mal die Koordination einer Kandidatur für das Unesco-Register guter Praxisbeispiele zur Bewahrung des Immateriellen Kulturerbes. Dieses zeichnet beispielhafte Programme aus, die andere Regionen der Welt inspirieren können. So soll auch Kulturerbe geschützt werden, welches weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Es soll die kulturelle Vielfalt und menschliche Kreativität widerspiegeln. Nach Prüfung des Dossiers ist gemäss BAK mit einer Entscheidung frühestens im Dezember 2027 zu rechnen.
(ahü)