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«Ehe für alle»: Gefährden gleiche Rechte für Homosexuelle das Kindeswohl?

Am 26. September stimmen Schweizer Bürgerinnen und Bürger über die «Ehe für alle» ab. Damit sollen gleichgeschlechtliche Paare ihr Familienleben ebenso gestalten können wie heterosexuelle Paare. Das passt nicht allen.

Laut Umfrage von 20min.ch sagen zwie Drittel der Befragten ja zur Vorlage. (ZVG)

Warum stimmen wir ab?

Das Parlament befasst sich schon viele Jahre mit dem Thema der Gleichstellung von Homosexuellen. 2013 reichte die GLP die Initiative «Ehe für alle» ein. Die Partei verlangte, dass alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare in der Schweiz zugänglich gemacht werden, und zwar ungeachtet deren sexueller Orientierung. In der Wintersession 2020 schliesslich wollte das Parlament mit einer Gesetzesvorlage gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare in Hinblick auf Eheschliessung und Familiengründung schaffen. Dagegen reichte ein überparteiliches Komitee im April 2021 das Referendum ein. Sie fürchten um das Kindeswohl und betonen, dass Kinder auf natürliche Weise nur durch eine Verbindung aus Mann und Frau entstehen.

Worum geht es?

Aktuell können nur heterosexuelle Paare sich zivil trauen lassen. Gleichgeschlechtliche Paare haben derzeit einzig die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Diese «Ehe zweiter Klasse», wie die eingetragene Partnerschaft von der GLP auch genannt wird, bringt einige Nachteile mit sich:

  •  Einbürgerungsverfahren: Ausländische Ehefrauen und Ehemänner können sich erleichtert einbürgern lassen. Für jene in eingetragenen Partnerschaften gilt das ordentliche Einbürgerungsverfahren.
  • Vermögensrecht: Bei der Ehe tritt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung in Kraft. Für eingetragene Partner und Partnerinnen hingegen gilt  die Gütertrennung. Das lässt sich zwar vertraglich ändern, ist aber eine Ungleichbehandlung.
  • Samenspende: Frauenpaare können im Ausland schon heute eine Samenspende in Anspruch nehmen. Nur:  Bei der Geburt wird lediglich die leibliche Mutter als rechtliche Mutter anerkannt. Die Partnerin muss das Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen.
  • Adoption: Für eingetragene Partnerinnen und Partner ist nur die Stiefkindadoption möglich. Eheleute hingegen können auch Kinder adoptieren, die mit keinem der beiden Elternteile blutsverwandt sind.
  • Hinterlassenenrente: Verwittwete Ehefrauen erhalten eine Rente, falls sie beim Tod des Ehemannes über 45 Jahre alt waren. Und zwar ungeachtet dessen, ob sie sich um minderjährige Kinder kümmern müssen. Bei Verwittweten in eingetragenen Partnerinnen gibt es die Witwenrente nur, wenn sie ein Kind unter 18 Jahren haben.

«Die Ehe für alle ist überfällig. Es geht um eine der zentralen Forderungen einer zeitgemässen und liberalen Gesellschaftspolitik», sagt Kathrin Bertschy, Initiantin und Nationalrätin der Grünliberalen Partei (GLP). Zu den Befürwortern gehören nebst der GLP, Bund, Nationalrat und Ständerat auch die FDP, SP sowie die Grünen.

Was sagen die Gegner?

Für die Gegner ist eine Ehe ausschliesslich die Verbindung zwischen Mann und Frau. Nur aus dieser Verbindung könnten auf natürliche Weise Kinder entstehen. Da dieses Privileg unter anderem auf biologische Faktoren zurückzuführen sei, könne nicht von Diskriminierung gesprochen werden.

Das Referendumskomitee, das hauptsächlich aus Vertreterinnen und Vertretern der SVP und der EDU besteht, sieht zudem das Kindeswohl in Gefahr. Kinder hätten ein Anrecht auf Vater und Mutter. Einige Vertreterinnen und Vertreter befürchten zudem, dass durch die Annahme der Ehe Tür und Tor für den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin geöffnet werde. «Es ist absehbar, dass sich künftig auch weitere Gruppen (Alleinstehende, schwule Paare) auf ihren unerfüllten Kinderwunsch berufen werden. Bald dürften Forderungen nach der Eizellenspende und der ethisch inakzeptablen Leihmutterschaft folgen», schreibt das  Komittee auf dessen Website.

Was ändert sich im Falle einer Annahme?

Wird die Vorlage angenommen, dürfen homosexuelle Paare ebenso wie heterosexuelle Paare heiraten und erhalten dieselben Rechte. Gleichgeschlechtliche Paare können somit auch fremde Kinder adoptieren. Lesbische Ehepartnerinnen erhalten Zugang zur Samenspende in der Schweiz. Bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben gültig oder können in eine Ehe umgewandelt werden.

Eine detaillierte Übersicht zu Pro und Contra findet sich auf easyvote.ch.

(Désirée Klarer)