In vielen Kantonen gibt es für Schulkinder Jokertage, an denen sie ganz legal den Unterricht schwänzen dürfen. Zwar sind die Tage frei wählbar, allerdings sind sie nicht dazu da, um die Ferien zu verlängern.
Ferien mit Jokertagen zu verlängern, kann teuer werden. (Adobe-Stock)
Im einen Kanton heissen sie Freitage, im anderen Dispensationsoder eben Jokertage. Egal, wie man sie nennt, gemeinsam ist ihnen, dass es sich um unterrichtsfreie Tage handelt, welche die Eltern für ihre Kinder selbst auswählen dürfen. Im Gegensatz zu anderen Absenzen muss beim Bezug von Jokertagen das Fernbleiben vom Unterricht nicht begründet werden. Allerdings müssen die Eltern die Abwesenheit ihres Nachwuchses frühzeitig bei der Schule anmelden.
Das Bildungswesen ist föderalistisch organisiert. Jeder Kanton hat sein eigenes Schulgesetz. So stehen den Schulkindern je nach Wohnort ein bis vier Jokertage pro Jahr zu. Wann diese Tage bezogen werden, steht den Familien frei, sofern sie sich an ein paar Regeln halten. Jokertage dürfen in der Regel nicht genutzt werden, wenn Prüfungen, Exkursionen oder Klassenlager anstehen. Auch darf man sie ohne Genehmigung der Schule nicht an Ferien anhängen.
Bevor Eltern ein Kind aus dem Unterricht nehmen, um einen Jokertag zu beziehen, sollten sie sich mit dem Schulgesetz ihres Wohnortes vertraut machen. Es könnte sonst teuer werden. Im Kanton St. Gallen können Eltern für jeden versäumten Schul-Halbtag ihres Sprösslings mit einer Busse zwischen 200 und 1000 Franken gestraft werden. Noch teurer wird es in den Kantonen Zürich und Graubünden. Der Schule vorsätzlich fernbleiben, kann dort bis zu 5000 Franken kosten.
(rif)
edudoc.ch
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