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Fondue im Sommer – geht das?

Die Gastkolumne – diese Woche von: Timo Albiez, Vizedirektor der Schweizerischen Hotelfachschule Luzern und bvham-Mitglied.

  • Ist Fondueplausch ein reines Wintervergnügen oder nicht? (swiss-image.ch / Anja Zurbrügg)
  • Timo Albiez, Vizedirektor der Schweizerischen Hotelfachschule Luzern und Mitglied bvham. (ZVG)

Wenn draussen die Schneeflocken darnieder schweben und die kalte Bise um die Häuserecken fegt, dann zieht man sich gerne an den heimeligen Esstisch zurück und dreht zusammen mit der ganzen Familie die Brotstücke im geschmolzenen Käse. Dazu ein Glas Weisswein, einen markanten Kirsch «zum verriisse» und je nach Lust und Laune ein anderes Nahrungsmittel, das man ins Caquelon hält. Ob Birnen, Kartoffeln oder Ananas dafür geeignet sind, das überlasse ich gerne jedem selbst.

Eine andere Frage beschäftigt mich jedoch: Bis wann darf man eigentlich mit gutem Gewissen noch ein Käsefondue essen? Die Käse-Lobby wird nun aufschreien und lauthals verkünden, dass kein Sommertag zu heiss sein kann, um das geliebte Schweizer Nationalgericht zu geniessen. Mit­nichten – ich kann mir nun beim besten Willen nicht vorstellen, mit Sonnenmilch eingecremt auf der Terrasse zu sitzen und mir zu überlegen, was man tun muss, wenn man den «Mocke» Brot in der gelblichen Masse verliert.

Dieses Bild passt überhaupt nicht in meinen anerzogenen kulinarischen Kalender. Wer weiss, vielleicht ist das Ende der Käseorgie ja die Fasnacht, was mit der angrenzenden Fastenzeit ja wunderbar passen würde. Übrigens: 200 g Gruyère-Käsefondue schlagen mit rund 800 kcal zu Buche – ohne den Zuger Kirsch zu berücksichtigen. Oder sind es gar die Ostern, an denen der reibungslose Übergang von Käse zu Schokolade gewährleistet werden kann? Darum frage ich mich zermürbend: Gibt es eine Fondue-Regel, liebe Gastronomen?

Bis ich eine Antwort erhalte, drehe ich seelenruhig meine Runden mit der Fonduegabel. Denn draussen «hudlet» es gewaltig!

PS: FIGUGEGL heisst «Fondue isch guet und git e gueti Luune!» Alles klar?