Epidemieversicherungen müssen für die durch das Coronavirus verursachten Schäden aufkommen. Das zeigt das vom Ombudsman für Privatversicherung veröffentlichte Gutachten.
Dieses Gutachten bestätigt jenes der renommierten, auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei, das Gastrosuisse und der Wirteverband Basel-
Stadt publiziert hatten.
Im Gutachten vom Ombudsman Prof. Dr. Walter Fellmann wird unter anderem Folgendes festgehalten: «Nach meiner Einschätzung liegt somit kein Ausschluss vor, der bei grundsätzlicher Deckung von Epidemien Pandemien in bestimmter, unzweideutiger Fassung von der Versicherung ausschliessen würde. Nach Art. 33 VVG ist der Ausschluss daher nicht gültig.» Das heisst letztlich eindeutig: Aus entsprechenden Epidemieversicherungen ergibt sich eine Zahlungspflicht.
Nach der vom Bundesrat an- geordneten Schliessung der Restaurationsbetriebe im März 2020 haben sich Gesellschaften wie «Esurance», «Mobiliar» und «Basler Versicherung» kooperativ bereit erklärt, für den durch das Coronavirus verursachten Schaden aufzukommen. Auch die «Helvetia» hat ihren Versicherten ein substantielles Angebot unterbreitet. Insbesondere «AXA», «Generali» und «TSM» wollten sich aber bis vor kurzem ihrer Leistungspflicht noch völlig entziehen.
Von weiteren Versicherungen wie etwa der «Zurich» wird erwartet, dass sie nachbessern und ihre bisherigen geringen Solidaritätsbeiträge mit einer weiteren angemessenen Zahlung ergänzen. Mehrere renommierte neutrale Gutachter und unabhängige Rechtsexperten gelangen mittlerweile zum Schluss, dass die
Versicherungen für die verursachten Schäden aufkommen müssen. Zwischenzeitlich wurden intensive Verhandlungen zwischen Verbänden und mehreren Versicherungen aufgenommen. Führen diese Verhandlungen nicht zu vernünftigen Lösungen, wird es zu Prozessen kommen.
Weiter würde von Gastrosuisse evaluiert, welche branchenfreundlichen Versicherungen den Gastronomiebetrieben zukünftig noch zu empfehlen
wären.
(Andrea Decker)