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Sorglose Ferien mit dem Patenkind

Mit dem Enkel- oder Paten­kind ans Meer oder in den Europa-Park – wer mit minderjährigen Personen das Land verlassen will, muss einiges beachten.

Ferien mit den Grosseltern gehören für viele Menschen zu den schönstenKindheitserinnerungen. (Pexels)

Kinder haben im Sommer je nach Kanton zwischen fünf bis zehn Wochen Ferien. Das ist viel länger, als sich die Eltern Urlaub nehmen können. Was liegt daher näher, als dass die Kinder auch mal ein paar Ferientage mit den Grosseltern oder anderen Verwandten verbringen? Solange die Betreuungspersonen mit den Kindern innerhalb der Schweiz unterwegs sind, gibt es rechtlich keine Pro-bleme. Wenn sie aber ins Ausland fahren, kann es schwierig werden – selbst wenn es sich nur um einen Tagesausflug handelt.

Andere Länder, andere Unterlagen

Je nach Reiseziel müssen unterschiedliche Dokumente mitgeführt werden. Auf der Websitelex4you.ch ist eine Liste der beliebtesten Reiseländer und der dort jeweils notwendigen Dokumente aufgeschaltet.

Wer nicht mit seinem leiblichen Kind verreist, sollte sich von den Eltern eine Reisevollmacht ausstellen lassen. Diese muss, neben Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten, folgende Informationen enthalten:

  • Personalien der minderjährigen Person
  • Personalien der Begleitpersonen und deren Beziehungsstatus zum Kind
  • Reisedauer und -grund, Zielort, Transportmittel

Ein entsprechendes Formular kann ebenfalls unter lex4you.ch heruntergeladen werden. Zudem macht es Sinn, sich von den Eltern Kopien der Geburtsurkunde und des Familienbüchleins mitgeben zu lassen.

(Riccarda Frei)