Wein und Politik

Auf der einen Seite wird der Absatz von Schweizer Wein mit Millionen von Franken gefördert. Aus dem gleichen Topf, dem der Steuerzahler, wird auf der anderen Seite die Alkoholprävention finanziert. Immer absurder mischt sich die Politik ins Weingeschäft ein. Künftig sollen Weinhändler ausländische Weine nicht mehr frei beschaffen können.

Aktuell gilt ein Importkontingent, welches den Weinhändlerinnen und Weinhändlern erlaubt, Weine aus dem Ausland in die Schweiz zu importieren. So können sie ihren Kunden, nebst hervorragenden Schweizer Weinen, eine attraktive Palette an Qualitätsweinen aus aller Welt anbieten.

Produzenten, vor allem aus der Westschweiz, sehen ihren Weinabsatz in Gefahr. Sie rufen nach einer strengeren Handhabung der Importkontingente. Der Bundesrat hat reagiert und wird voraussichtlich im Herbst 2026 über die Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung) entscheiden und abstimmen. Die laufende Vernehmlassung läuft noch bis zum 18. Juni 2026. 

Kultur und Geschichte: Rebhänge im Lavaux am Genfersee. (Bilder Gabriel Tinguely)

Kern der Vorlage ist eine fundamentale Systemumstellung bei den Importen: Das WTO-Zollkontingent für Wein soll künftig nach Massgabe der Inlandleistung verteilt werden (Verteilung des Zollkontingents für Wein). Das bedeutet, dass Einfuhrrechte vorzugsweise an jene Betriebe vergeben werden, die Schweizer Trauben einkaufen und keltern, um so die einheimische Produktion aufgrund des sinkenden Weinkonsums zu schützen. 

Die vorausgegangenen Diskussionen basieren auf einem nicht erklärbaren Absturz des Konsums in der Statistik des Bundesamts für Landwirtschaft BLW (weinlandschweiz.ch/Rebfläche, Weinproduktion und Konsum). Nach der rekordtiefen Ernte des Jahrgangs 2021 sank der Konsum von Schweizer Wein gemäss der Statistik des Jahres 2022 um 2,8 Prozent. Ist die Verfügbarkeit knapp, sinkt der Konsum logischerweise. Dennoch reagierte die Branche nervös. Nach der guten Ernte 2022 stieg der Konsum im Jahr 2023 um 3,75 Prozent an. Nach der ebenfalls guten Ernte 2023 sank der Konsum im Jahr 2024 um 14,94 Prozent. Panik machte sich breit. In der Wintersession 2025 hatte das Parlament zu den 9 Millionen Franken Absatzförderung weitere 10 Millionen Franken zur Strukturverbesserung der Weinbranche gesprochen. Ob es die Millionen wirklich braucht und was diese bewirken ist eine andere Frage.

Gastronomie: Ein Glas (Schweizer) Wein gehört nach wie vor für viele Gäste zu einem guten Essen einfach dazu.

Sicher ist, dass die Weinproduzenten und die Weinhändler einen hervorragenden Job machen. Sie motivierten die Bevölkerung Schweizer Weine zu geniessen. Dass dies funktioniert, zeigen die Zahlen in «Das Weinjahr 2025» des Bundesamtes für Landwirtschaft. Der Konsum von Schweizer Wein stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent, während derjenige von importiertem Wein um 6,4 Prozent sank. Obwohl der Weinkonsum sinkt, deckt die heimische Produktion den Konsum nicht.

Der Schweizer Weinhandel braucht Unterstützung

Die geplante Änderung der Weinverordnun hätte Folgen: «Die ‹Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (SR 916.140), Zuteilung des Zollkontingents nach Massgabe der Inlandleistung› würde den Schweizer Winzerinnen und Winzern nicht nur nichts nützen, sondern vor allem die Selbstkelterer massiv benachteiligen. Und Weinhandlungen, die ausländischen Wein importieren, insbesondere solche, die sich spezialisiert haben, wären genauso in ihrer Existenz bedroht wie aktuell die Winzer in der Schweiz», ist in einem Kommentar zur Petition an das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF zu lesen.

So soll künftig nicht nur das bestehende Importkontingent halbiert werden, sondern soll auch eine Einschränkung der Vergabe der Importrechte gelten – so ein Komitee von Grosskellereien und dem Bauernverband. Heisst konkret, Wein importieren dürften dann nur noch Unternehmen, die Schweizer Trauben einkaufen und selbst vinifizieren.

Für Weinhändler bedeutet dies, dass sie keinen Wein mehr direkt importieren könnten. Stattdessen müssten sie bei Kellereien anfragen, ob diese ihnen einen Teil ihres Kontingents zur Verfügung stellen. Somit wäre der Weinhandel neu von deren Bedingungen und Preisen abhängig und es besteht keinerlei Mengengarantie.

Als Begründung für diesen neuen Ansatz wird die Stärkung des Schweizer Weins herbeigezogen. Der Meinung vieler Weinhändlerinnen und Weinhändler zufolge, ist die grundsätzlich lobenswert, aber mit der vorgeschlagenen Verordnung leider am Ziel vorbeigeschossen. Es würden nur ein paar wenige Grosskelterer davon profitieren, die ihre Kontingente teuer weiterverkaufen können. Mit Förderung des Schweizer Qualitätswein hat das wenig zu tun.

«Dabei gäbe es eine konstruktive Alternative: den Schweizer Weinmarktfonds», schreibt Corinne Fischer in der NZZ. Sie ist Miteigentümerin und Verwaltungsratspräsidentin der Bataillard AG in Rothenburg/LU und Vizepräsidentin der Vereinigung Schweizer Weinhandel. «Diese Initiative der Vereinigung Schweizer Weinhandel setzt auf Kooperation statt auf Regulierung. Finanziert durch Beiträge auf allen verkauften Weinen, soll der Fonds den Weinkonsum als Kulturgut fördern und gleichzeitig gezielt die Schweizer Produktion unterstützen.»

Tenuta Castello di Morcote: Unterschiedliche Ausbauarten ergeben spannende Weine.

Das neu geplante Zollregime würde wenig zur Förderung von Qualitätswein beitragen. Wichtiger wäre, dass die Produktion (in der Romandie) mit neuen Ansätzen dem Markt (in der Deutschschweiz) folgt. Stichworte sind mehr Frische, Naturwein, maischenvergorener Weisswein, weniger natürlichen Alkohol, coole Etiketten, packende Geschichten, aktive Kommunikation und vieles mehr. Dabei geht es nicht darum, die gesamte Produktion umzustellen. Die Tradition hat ihre Berechtigung. Eine Abschottung (das ist hinlänglich bekannt) hätte jedoch nur negative Folgen. Denn eine qualitativ hochstehende Vielfalt macht neugierig. Dazu braucht es innovative Winzer und Produzentinnen, erfahrene Weinhändlerinnen und Weinhändler genauso wie motivierte Sommelièren und Gastgeber.

(Gabriel Tinguely)


Aufruf an Weinfreundinnen und Weingeniesser

«Diese Verordnung ist für den Weinhandel und die Konsumenten in der Schweiz eine absolute Katastrophe», schreibt Walter Zweifel, Präsident der Zürcher Weinhändler. «Sie wird vom Weinhändlerverband, Gastro Suisse, einem Grossteil der Deutschschweizer Kantone, dem Branchenverband Deutschschweizer Wein und weiteren Kreisen abgelehnt.» Weinhänderinnen und Weinhändler sind überzeugt, dass die Auswahl an Wein-Vielfalt in der Schweiz bedroht ist. Sie bitten um Hilfe. «Unterstützen Sie die Weinhandels-Branche und helfen Sie mit, die Vielfalt und Auswahl an grossartigen Schweizer UND internationalen Tropfen zu bewahren.» Dafür wurde eine Petition erstellt – diese zu unterschreiben und mit weiteren Weingeniessern zu teilen, können wir Ihnen wärmstens ans Herz legen.

Hier geht’s zur Petition ‹Nein zum neu geplanten, absurden Zollregime für Weinimporte. Eine Schnapsidee zum Weinen›, die sich an das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF richtet.

 


Drei grosse Akteure vertreten die Interessen der Schweizer Weinbranche

Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine (BSRW/IVVS), aktuell präsidiert von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS), ist der Dachverband der gesamten Branche. Er vereint Winzer, Handel, Selbsteinkellerer und regionale Branchen.

Dort ist auch Damien Cottier /FDP/NE) Mitglied. Er ist zudem Präsident von «Vignoble Suisse», dem Dachverband der «Fédération suisse des vignerons" (FSV), des «Schweizerischen Weinbauernverbands» (SWBV) sowie der «Federazione svizzera dei viticoltori» (FSV). Dies ist die spezifisch Interessenvertregung der Winzer und Traubenproduzenten. 

Dazu kommt die Vereinigung Schweizer Weinhandel (VSW/ASCV). Dieser gehören rund 200 Weinhänderinnen und Weinhändler in der Schweiz an, die zusammen 70 Prozent des schweizerischen Weinhandels umsetzen.


Stellungnahme der Vereinigung Schweizer Weinhandel

Die Vereinigung Schweizer Weinhandel ist die Branchenorganisation des Weinhandels in der Schweiz. Die rund 250 Mitglieder  – Schweizer Produzenten, Kellereien, Grosshändler und Einzelhändler sowie Importeure  –  bilden die ganze Wertschöpfungskette vom Rebberg bis zur Kundschaft ab und setzen rund 70 Prozent des in der Schweiz gehandelten Weins um.

Vor diesem Hintergrund nehmen Weinhänderinnen und Weinhändler mit grosser Besorgnis Kenntnis von der vom Bund vorgeschlagenen Änderung der Weinverordnung zur Einführung einer Inlandleistung zur Verteilung des Weinimportkontingents. Ausgehend von der aktuellen und zukünftigen Marktsituation spricht nichts für eine Inlandleistung zur Einfuhr von Weinkontingente.

Die VSW lehnt eine Inlandleistung ab 

Kern der Kritik ist die geplante Einschränkung, wonach Zollkontingente künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die selbst Trauben ankaufen und Wein produzieren. Die VSW lehnt diese Regelung klar ab, da sie einen erheblichen Eingriff in einen funktionierenden Markt darstellt. Statt Wettbewerb und Innovation zu fördern, würde die Massnahme neue Markteintrittshürden schaffen und bestehende Strukturen verzerren ohne das Ziel, Schweizer Weine zu fördern oder schützen, zu erreichen.

Die Verknüpfung von Importhandel mit inländischer Produktion ist weder wirtschaftlich noch politisch gerechtfertigt und würde Weinhändler, Weinimporteure, Gastronomen, Hotels und Selbsteinkellerer benachteiligen bis gar vom Markt ausschliessen. Wertschöpfung der vergangenen Jahre würde grundlos vernichtet, es wäre mit Unternehmensschliessungen und Arbeitsplatzverlusten zu rechnen sowie Verluste von Steuereinnahmen in Bund und Kantonen.

Vernachlässigung der Konsumentenbedürfnisse 

Die Auswirkungen auf die Konsumenten wären einschneidend: nebst Preiserhöhungen ohne Mehrwert ist mit einer deutlichen Verringerung der Angebotsvielfalt zu rechnen. Die vorgeschlagene Regelung ist als Rückschritt zu werten, der an längst überwundene Importregime erinnert.

Die Liberalisierung des Weinmarkts seit dem Jahr 2001 hat den Wettbewerb gestärkt und die Branche modernisiert. Seither profitieren Konsumenten von einer grösseren Auswahl, besserer Qualität und einem attraktiveren Preis-Leistungs-Verhältnis. Folge davon war eine deutliche Erhöhung der Wertschöpfung in der Weinbranche.

Zu dieser Wertschöpfung hat auch der Schweizer Wein massgeblich beigetragen. Über all die Jahre blieb sein Anteil stabil bei rund 35 bis 39 Prozent. Und im Jahr 2025 legte der Schweizer Wein deutlich zu (+2,3 %) während die Importweine rückläufig (-6,4 %) waren. Dies zeigt, dass sich die Innovations- und Qualitätsanstrengungen der letzten Jahre der Schweizer Weinproduzenten auszahlen. Wichtig ist dabei: Die Schweiz war auch vor der Liberalisierung ein Importland – der Anteil einheimischer Weine lag bereits damals bei rund 40 Prozent – da die produzierten Mengen nicht den Markt abdecken konnten. Daraus entstand ein Markt, der von Vielfalt geprägt ist – und ein Konsument, der genau diese Vielfalt erwartet.

Negative Auswirkungen auf Weinbranche und Konsumenten

Die vorgeschlagene Änderung hätte weitreichende Konsequenzen: 

  • Einschränkung des Wettbewerbs entlang der ganzen Wertschöpfungskette und Verzerrung funktionierender Marktmechanismen 

  • Benachteiligung von Weinhandel, Weinimporteuren, zahlreichen Gastro- und Handelsunter-nehmen und sogar von Selbsteinkellerer 

  • Konzentration auf wenige grosse Produzenten und Handelsunternehmen 

  • Reduktion der Angebotsvielfalt und Preissteigerungen ohne Mehrwert für Konsumentinnen und Konsumenten 

  • Kontingentshandel statt Weinhandel mit künstlicher Verteuerung der Importweine 

  • Schwächung etablierter Handelsunternehmen innerhalb der Schweizer Getränkebranche 

  • Steuerverluste für Gemeinden, Kantone und Bund 

Vorgehen auf Verordnungsstufe erscheint als verfassungswidrig 

Schliesslich ist auch das Vorgehen der Bundesbehörden mehr als fragwürdig: Gemäss Landwirtschaftsgesetz ist der Bundesrat dazu aufgerufen, zur Verteilung der Importkontingente den Wettbewerb zu wahren. Eine Marktregulierung wie vorliegend, welche die verfassungsmässige Wirtschaftsfreiheit derart aushebelt, bedarf einer parlamentarischen Diskussion auf Gesetzesstufe und kann nicht durch den Bundesrat auf Verordnungsstufe erfolgen.

Ebenso erweist sich eine derartige Inlandleistung als nicht kompatibel mit den WTO-Verpflichtungen der Schweiz, stellt sie doch ein nontarifäres Handelshemmnis dar, das den direkten Zugang zum Markt verhindert. Sodann ist mit der beschriebenen Lösung auch nicht garantiert, dass das Kontingentsvolumen vollumfänglich verfügbar ist.

Unsere Erwartungen 
  • Verzicht auf die vorgeschlagene Änderung der Importregelung 

  • Erhalt eines offenen und diskriminierungsfreien Marktzugangs im Weinhandel

  • Keine künstliche Kopplung von Weinimporten an inländische Produktionsstrukturen

  • Grundlegende regulatorische Änderungen nur nach parlamentarischer Diskussion

  • Eine neutrale, unparteiische Haltung des Bundes 

Fazit 

Der Konsum ist weltweit seit Jahrzehnten rückläufig. Die Schweiz war schon immer ein Importland, wobei der Marktanteil der Schweizer Weine stabil blieb. Die Weinbranche lebt von unternehmerischer Verantwortung, internationaler Vernetzung und funktionierendem Wettbewerb. Die vorgeschlagene Änderung der Weinverordnung würde diese Stärken nicht nur unnötig schwächen, sondern auch die Vernichtung von Wertschöpfung der vergangenen Jahrzehnte bedeuten.

Aus all diesen Gründen sprechen wir uns klar und entschieden gegen die vorgeschlagene Regelung aus.