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Neue Beschlüsse: Gastronomie leidet weiter

Die Ernüchterung in der Branche bleibt gross: Nur bei günstiger Entwicklung sollen Restaurantterrassen ab 1. April wieder öffnen dürfen. Die Hotel & Gastro Union bezieht Stellung und äussert Forderungen.

Restaurants bleiben noch geschlossen. Erst bei günstiger Entwicklung sollen die Terrassen der Restaurants am 1. April öffnen dürfen. (ZVG)

Vorneweg die heute an der Bundesratssitzung beschlossenen nächsten Schritte.

Für einen ersten Öffnungsschritt am 1. März sind folgende Lockerungen vorgesehen:

  • Alle Läden sollen wieder öffnen. Die Anzahl der Kunden wird jedoch beschränkt.
  • Im Freien sollen private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.
  • Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken sollen wieder öffnen können. Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich sollen wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, botanische Gärten und Erlebnisparks. An allen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsgrenzen.
  • Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze sollen wieder öffnen können. Es gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.

Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt folgen – «bei günstiger Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate». Vorgesehen wäre die Öffnung von Restaurantterrassen, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen, ebenso Sport in Innenräumen.

(mm/ade)

Stellungnahme der Hotel & Gastro Union

Die Hotel & Gastro Union hat unter Berücksichtigung von zwei Punkten Verständnis für die Haltung des Bundesrates. Eine sofortige Öffnung gefährdet die Gesundheit der Arbeitnehmenden. Eine zu schnelle Öffnung wäre offenischtlich aus Sicht des Bundesrates fatal, denn die Bedrohung durch das Coronavirus ist noch immer real. Dass die Terrassen, unter Berücksichtigung entsprechender Schutzkonzepte, von Gastrobetrieben und Hotels nicht geöffnet werden, ist jedoch schwer nachvollziehbar.

Natürlich gilt es weiterhin, die Bekämpfung der Pandemie auf allen Ebenen  voranzutreiben. Gleichzeitig sind aber auch die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen zentral. Die schleppend anlaufende Auszahlung der finanziellen Beiträge an die Unternehmen schafft nur unnötige Unsicherheit. Wir begrüssen die Aufstockung des Härtefallfonds auf 10 Milliarden Franken – diese ist zwingend nötig.Die Unternehmen müssen über Härtefallfonds und Kurzarbeit eine Perspektive haben, die ihnen ermöglicht, auf Entlassungen zu verzichten. Die Kantone müssen die finanziellen Unterstützungszahlungen jedoch möglichst schnell auslösen.

Zentral bleibt die Forderung, dass für die von Aussteuerung bedrohten Arbeitslosen die Taggelder verlängert werden, wie es der Bundesrat dem Parlament vorschlagen will.

In Bezug auf unsere Branche fordert die Hotel & Gastro Union weiterhin und dies «ohne wenn und aber»:

  • Die Ende März auslaufende Regelung, dank der Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen 100 Prozent Kurzarbeitsentschädigung erhalten, muss angesichts der Forderung, die maximale Dauer der Kurzarbeit auf 24 Monate zu verlängern, weitergeführt und für Einkommen nun endlich bis 5‘000 Franken erhöht werden.   
  • Lohnnebenkosten (Arbeitgeberbeiträge), die bei Kurzarbeit den Arbeitgeber belasten, sind zu 100 Prozent zu entschädigen. Nur so kann verhindert werden, dass Arbeitgeber vom Mittel der Kurzarbeit auch wirklich Gebrauch machen und die Mitarbeitenden nicht entlassen.

(hgu/ade)