Gute Nachricht für Mitarbeitende mit tiefen Löhnen. Sie erhalten mehr Geld bei Kurzarbeit.
Wenn Mitarbeitende Kurzarbeit haben, erhalten sie nur 80 Prozent ihres vorherigen Lohnes ersetzt. Weil die Hälfte der Mitarbeitenden im Gastgewerbe weniger als 4200 Franken im Monat verdient, reichen 80 Prozent davon kaum zum (über-)leben. Deshalb forderte die Berufsorganisation Hotel & Gastro Union (HGU) zusammen mit den Gewerkschaften und den gastgewerblichen Arbeitgeberorganisationen, dass bei Einkommen bis mindestens 4000 Franken die Kurzarbeitsentschädigung 100 Prozent betragen soll. Das Parlament ist dieser Forderung nun teilweise entgegengekommen. National- und Ständerat haben entschieden, dass die Kurzarbeitsentschädigung bei einem Pensum von 100 Prozent mindestens 3470 Franken betragen müsse. Auch wer beispielsweise 4000 Franken verdient erhält neu also 3470 Franken statt nur 3200 Franken. Das ist eine gute Nachricht für Wenigverdienende. Aber sie geht zuwenig weit. Dazu Urs Masshardt, Geschäftsleiter der HGU: «Die Union fordert ohne wenn und aber Löhne bis 5000 Franken zu 100 Prozent zu zahlen und auch die Sozialversicherungsbeträge zu Gunsten der Arbeitgeber zu entschädigen. Nur so können Entlassungen verhindert werden.»
(Mario Gsell)