Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist, muss draussen bleiben. Deshalb stellen viele Betriebe Heizpilze und Zelte auf. Mit Letzteren befinden sie sich oft in einem rechtlichen Graubereich.
Die Impfquote in der Schweiz liegt derzeit bei gut 70 Prozent (Stand 13. Oktober). Um die Quote weiter zu erhöhen, lanciert der Bund eine Impfoffensive. Kostenpunkt: 96,2 Millionen Franken. Erst wenn 80 Prozent der 18- bis 65-Jährigen und 93 Prozent der über 65-Jährigen geimpft sind, sieht der Bund eine Möglichkeit, die geltenden Massnahmen aufzuheben.
Bis dahin gilt es für Betriebe, die mit starken Umsatzeinbussen zu kämpfen haben, kreativ zu sein. Heizpilze, wetterfeste Terrassen, offene Lagerfeuer, Aussenzelte und Fonduehütten – die Liste möglicher Zusatzangebote ist lang. Nicht immer sind die Angebote gern gesehen, wie das Beispiel von Boris Bieri aus Trimbach/SO zeigt. Zwölf Mal wurde sein «Isebähnli» schon von Beamten des BAG kontrolliert. Grundlos, wie er gegenüber der Zeitung Der Bund sagt. Er halte sich an die Massnahmen.
An die Massnahmen halten, das bedeutet im Fall der Zelte, dass diese auf mindestens zwei Seiten offen sein müssen, um die Luftzirkulation zu gewährleisten. Einzelne Sonnenschirme wiederum gelten nicht als Überdachung. Es sei denn, sie stehen Schirm an Schirm und bilden so ein Dach im Aussenbereich. In Fonduehütten, wie sie etwa Boris Bieri in seinem Winterdorf aufgestellt hat, gilt die Zertifikatspflicht.
Im «Zum Rotenstein» in Hinwil/ZH wurde ein grosses Zelt im Aussenbereich aufgestellt. 100 Quadratmeter, die sicherstellen sollen, dass sich niemand diskriminiert fühlt. «Bei uns sind alle willkommen», sagt Gastgeber Dominik Thomas. Der Innenbereich des Restaurants bleibe weiterhin geöffnet. «Es gibt ja doch viele, die mit Zertifikat kommen», sagt er. Ob es trotz mittlerweile kostenpflichtiger Schnelltests dabei bleibt, wird sich zeigen.
(Désirée Klarer)