Die Sozialpartner streben ein Inkrafttreten 2028 an. Bereits jetzt einigen sie sich bei den Mindestlöhnen 2026 und 2027.
Die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartnerverbände des Landes-Gesamtarbeitsvertrags L-GAV haben am Donnerstag vergangener Woche vereinbart, ab dem vierten Quartal 2025 Neuverhandlungen über den aus dem Jahr 2017 stammenden Gesamtarbeitsvertrag zu starten. Sie wollen bis Ende 2026 verhandeln und das Vertragswerk im ersten Quartal 2027 in den einzelnen Verbänden zur Ratifizierung verabschieden sowie das Verfahren für die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) einleiten. Ziel ist, den neuen L-GAV für das Gastgewerbe, wenn möglich, am 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Um sich auf die Neuverhandlungen über den L-GAV zu konzentrieren, haben die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner bereits jetzt eine Einigung im Hinblick auf die Mindestlöhne für die Jahre 2026 und 2027 erzielt. Diese sollen jeweils um die durchschnittliche Jahresteuerung erhöht werden. Massgeblich für den Teuerungsausgleich ist jeweils die September-Prognose des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco für die durchschnittliche Jahresteuerung.
Darauf haben sich die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner im Gastgewerbe, bestehend aus Vertretern von Hotel & Gastro Union, Syna und Unia auf der Arbeitnehmerseite und Gastrosuisse, Hotelleriesuisse sowie Swiss Catering Association SCA auf der Arbeitgeberseite, geeinigt. Der Beschluss muss noch durch die zuständigen Gremien der einzelnen Verbände genehmigt werden. Den erfreulichen Entscheid, dass nach mehrjährigem Stillstand nun Neuverhandlungen über den L-GAV aufgenommen werden sollen, wertet die Hotel & Gastro Union als hervorragende Perspektive für die gesamte Gastgewerbebranche.
(mm/rup)