Alles rund um den Landes-Gesamtarbeitsvertrag

Die Sozialpartner verhandeln derzeit einen neuen L-GAV. Was dahintersteckt, welche Rolle die Hotel & Gastro Union spielt und warum der Vertrag auch über das Gastgewerbe hinaus relevant ist: Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie in unserer Übersicht.

Was ist ein L-GAV?

Ein Landes-Gesamtarbeitsvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerund Arbeitgeberorganisationen einer Branche. Darin wird geregelt, unter welchen Mindestbedingungen gearbeitet wird. Der L-GAV Gastgewerbe ist der Gesamtarbeitsvertrag für die Hotellerie und Gastronomie in der Schweiz. Er gilt für über 280 000 Beschäftigte – vom Service über die Küche bis zur Hauswirtschaft und Réception. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien, Feiertage sowie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall. Zudem subventioniert er die Aus- und Weiterbildungen grosszügig.

Wie entsteht ein L-GAV?

Er entsteht durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Die Arbeitgeberseite bringt die Interessen der Betriebe ein, die Arbeitnehmerseite – zum Beispiel die Hotel & Gastro Union – die Anliegen der Beschäftigten aus der Praxis. Dabei haben beide Seiten unterschiedliche Interessen. Am Ende braucht es eine Lösung, der beide Seiten zustimmen können. Kommt keine Einigung zustande, scheitern die Verhandlungen – ähnlich wie bei jeder anderen Verhandlung, bei der beide Parteien mit dem Ergebnis einverstanden sein müssen.

Weshalb betrifft der L-GAV alle Beschäftigten?

Ohne L-GAV gibt es keine verbindlichen Mindestlöhne und keine gesicherten Mindestarbeitsbedingungen. Das führt zu tieferen Löhnen, längeren Arbeitszeiten, weniger Sicherheit und mehr Willkür. Der L-GAV regelt Mindeststandards, schafft einklagbare Rechte und schützt vor Lohndumping.

Welche Rolle spielt die Hotel & Gastro Union bei den L-GAV-Verhandlungen?

Die Hotel & Gastro Union ist die wichtigste Verhandlungsführerin auf Arbeitnehmerseite – und das seit Bestehen des L-GAV. Grundsätzlich darf sie jedoch nur für ihre Mitglieder verhandeln. Je mehr Mitglieder sich der Hotel & Gastro Union anschliessen, desto stärker ist ihre Verhandlungskraft. So können positive Veränderungen in den Verhandlungen eher durchgesetzt werden.

Was bedeutet, der L-GAV ist allgemeinverbindlich?

Grundsätzlich verhandeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur für ihre Mitglieder. Damit der L-GAV für die ganze Branche gilt, kann der Bundesrat ihn auf gemeinsamen Antrag der Sozialpartner allgemeinverbindlich erklären. Das bedeutet: Der L-GAV gilt für alle Betriebe und Beschäftigten der Branche – unabhängig von einer Mitgliedschaft. Dafür setzt sich die HGU ein. Denn nur mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung lassen sich Lohndumping verhindern, faire Wettbewerbsbedingungen sichern und alle Beschäftigten schützen. Ebenso wichtig ist, dass der L-GAV in den Betrieben korrekt umgesetzt und kontrolliert wird.

Warum ist der L-GAV auch ausserhalb des Gastgewerbes wichtig?

Er setzt Mindeststandards für Löhne, Arbeitszeiten, Ferien, Feiertage und Weiterbildung. Damit wirkt er als wichtiger Referenzrahmen – auch für Betriebe, Spitäler, Heime, Kantinen oder andere GAVs ausserhalb seines direkten Geltungsbereichs. Ein starker L-GAV verhindert Lohndumping, stärkt die Verhandlungsposition aller gastgewerblichen Mitarbeitenden und sorgt dafür, dass qualifizierte Arbeit fair anerkannt wird. Kurz: Der L-GAV schützt nicht nur Direkt-Unterstellte, sondern stabilisiert die Arbeitsbedingungen in allen Gastronomieberufen!


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