In der AHV-Kasse klafft eine grosse Lücke. Deshalb sollen Frauen erst mit 65 Jahren in Rente gehen. Die HGU sagt: So nicht!
Es besteht Handlungsbedarf: Seit bald sechs Jahren befinden sich die Einnahmen und Ausgaben der AHV nicht mehr im Gleichgewicht. Die Finanzierungslücke des AHV-Fonds wird grösser und grösser. Im Jahr 2019 betrug das Umlagedefizit 1,17 Milliarden Schweizer Franken. Die erste Reformvorlage «Altersvorsorge 2020» schickte das Stimmvolk bachab. Die Altersvorsorge soll nun laut Bundesrat in kleineren Schritten gesichert werden. AHV und BVG möchte man separat reformieren.
Das Parlament hat nun in der Wintersession 2021 die AHV-21-Reform beschlossen. Ein aus Sicht der Hotel & Gastro Union wenig geglückter Vorschlag, denn im Kern dieser Reform soll das heutige Frauenrentenalter von 64 auf 65 Jahre angehoben werden. In den kommenden zehn Jahren will der Bund damit 10 Milliarden Franken einsparen. Dabei unberücksichtigt bleibt, dass Frauenrenten aus der ersten und zweiten Säule ohnehin bereits ein Drittel tiefer sind als jene der Männer. Frauen sind bereits heute im Alter schlechter gestellt, weil sie zum Beispiel mehrjährige Erwerbspausen wegen Kinderbetreuung einlegen mussten. Eine Tatsache, welche die Reform ignoriert. Das Parlament hat für die Übergangsgeneration Zuschläge sowie reduzierte Kürzungssätze bei einem Rentenvorbezug festgelegt. Trotzdem bleibt unterm Strich eine Renteneinbusse vor allem für Frauen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 57 300 Franken.
Zweiter Reformpunkt ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent. Dies würde zu einem Kaufkraftverlust im Tieflohnbereich führen. Jene, die wenig verdienen, schmerzt es ganz besonders, wenn sie in Zukunft mehr für Waren des täglichen Bedarfs bezahlen müssen.
Trotz der Einsparungen durch die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Mehrwertsteuererhöhung steht der Bund 2026 vor demselben Dilemma: Es wird wieder ein Loch in der AHV-Kasse klaffen. Der Arbeitnehmerdachverband Travail Suisse, dem auch die Hotel & Gastro Union angehört, befürwortet einen alternativen und langfristigen Finanzierungsplan.
Diese Reformidee sieht vor, Erträge der Schweizerischen Nationalbank aus den Negativzinsen für die AHV abzuzweigen. Konkret: Ein Grossteil der seit 2015 aus den Negativzinsen erzielten Gewinne soll der AHV zugutekommen. Das wären 12 Milliarden Franken Volksvermögen.
Die AHV-Reform darf nicht auf dem Buckel der Frauen ausgetragen werden. Deshalb ruft die Hotel & Gastro Union ihre Mitglieder dazu auf, das Referendum gegen die AHV-21-Reform zu unterstützen.
(Jörg Ruppelt)
Anna F., Jahrgang 1961, ist Restaurationsfachfrau und möchte sich 2025 mit 64 Jahren frühpensionieren lassen. Ihre statistische Lebenserwartung beträgt 85 Jahre.
Durchschnittliches Jahreseinkommen
63 000 Franken
AHV-Rente pro Monat
1950 Franken
Rentenkürzung
2 Prozent oder
39 Franken/Monat,
468 Franken/Jahr
Bis zu ihrem 85. Lebensjahr würde Anna F. somit insgesamt 10 296 Franken (22 Î468 Franken) weniger Rente erhalten.
Der Unterschriftenbogen gegen das AHV-Referendum steht bereit unter: hotelgastrounion.ch