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Restaurant abgebrannt – was nun?

Ein Brand zerstörte am Montagabend ein Restaurant in Villmergen/AG. Was geschieht in solchen Fällen mit den Mitarbeitern?

Das «Mi Casa Loca» in Villmergen/AG brannte komplett herunter. (Kapo AG)

Ein Brand brannte am Montagabend das Restaurant Mi Casa Loca in Villmergen/AG nieder. Die alarmierte Feuerwehr fand das Gebäude in Vollbrand vor. Es gelang in der Folge, das Feuer zu löschen. Personen wurden nicht verletzt. Die Brandursache ist noch unklar. Der Schaden lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Mittlerweile hat die Kantonspolizei Aargau die Ermittlungen aufgenommen. Der Verdacht: Brandstiftung.

Doch was geschieht nun mit den Mitarbeitern? Stefan Unternährer vom Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union klärt auf: «Rechtlich muss der Arbeitgeber nichts unternehmen. Sinnvollerweise hilft er bei der Vermittlung einer – allenfalls temporären – Ersatzstelle, um seine eigenen Lohnkosten zu minimieren. Der Lohn des Mitarbeiters ist so lange geschuldet, wie das Arbeitsverhältnis dauert.» Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, die verpasste Arbeit nachzuholen, sofern er seine Arbeitsleistung anbietet. Im besten Fall tut er dies mittels eingeschriebenem Brief. Im Problemfall, wenn also beispielsweise der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, könne man sich an den Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union wenden.

Lernende haben zwei bis drei Monate Zeit

Speziell sieht der Fall bei Lernenden aus. Logischerweise kann der Ausbildungsauftrag für eine gewisse Zeit bei einem Brand nicht gewährleistet werden, da man nicht arbeiten und somit nicht ausbilden kann. Ist der Betrieb – wie im aktuellen Fall – komplett abgebrannt, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass man die Arbeit bald wieder aufnehmen kann. Was dann? «Je nach Kanton hat man dann zwei bis drei Monate Zeit, eine neue Lehrstelle zu finden oder die aktuelle Lehrstelle wieder anzutreten», erklärt Roger Lang, Rechtsberatung und Lehrlingsbeauftragter bei der Hotel & Gastro Union. «Während dieser Dauer darf man weiterhin die Berufsschule und die überbetrieblichen Kurse besuchen, ohne das Lehrjahr wiederholen zu müssen.» Die lernende Person soll sich umgehend beim zuständigen Lehrlingsamt melden. Auch der Arbeitgeber könne unterstützend wirken. «Vielleicht hat er Kontakte zu anderen Ausbildnern oder Betrieben in der Umgebung, welche die lernende Person entweder komplett übernimmt oder die Überbrückung, bis der Betrieb wieder aufgebaut ist, sicherstellt.»

Zudem soll man die Lehrpersonen und Mitschüler fragen, ob sie jemanden kennen, der ausbildet. Alternativ dazu kann auch die Homepage www.berufehotelgastro.ch konsultiert werden. Hier sind alle offenen Lehrstellen aufgeschaltet. So weiss man, wer in der Umgebung ausbildet und kann die entsprechenden Betriebe kontaktieren. Selbstverständlich brauche es dazu viel Eigeninitiative.

(Benny Epstein)