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Erleichterung in der Branche: Tiefer Mehrwertsteuersatz bleibt

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat zugestimmt: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Beherbergung soll auch nach 2027 bestehen bleiben.

Beherbergungsleistungen sollen auch künftig einem Mehrwertsteuersatz von 3,8 Prozent unterliegen. Das hat der Nationalrat in der laufenden Sondersession beschlossen und damit den Entscheid des Ständerats bestätigt. Mit 119 zu 59 Stimmen bei 14 Enthaltungen nahm die grosse Kammer die Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli an. Für die Mehrheit im Parlament ist der Hotellerie-Sondersatz ein wichtiger Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors, namentlich in den Bergen.

Der Nationalrat entschied im Sinne des Tourismussektors. (Bild Parlamentsdienste / Rob Lewis)

Die Verbände des Tourismussektors zeigen sich in einer Mitteilung erleichtert. «Dieser Entscheid ist ein starkes Zeichen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität des Schweizer Tourismus und bietet den Betrieben dringend benötigte Planungssicherheit», schreibt der Schweizer Tourismus-Verband STV. Dies insbesondere auch angesichts der unsicheren geopolitischen Lage. 

Nun liege der Ball beim Bundesrat, heisst es weiter. Es sei entscheidend, dass dieser rasch eine entsprechende Botschaft vorlege, damit der parlamentarische Prozess rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Regelung Ende 2027 abgeschlossen werden kann. 

Den Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent gibt es seit 1996. Eingeführt wurde dieser damals als vorübergehende Massnahme zur Stützung der kriselnden Hotelbranche. Seither wurde er sechsmal verlängert, zuletzt bis 2027. Weil sich die Branche seither gut entwickelt hat, hielt der Bundesrat eine weitere Verlängerung nicht für nötig.

(mm/agu)