Abos immer gut im Auge behalten

Viele Dienstleistungen und Produkte sind im Abo erhältlich. Das ist sehr praktisch, kann aber auch teuer werden.

Ob Gym oder Handy: Viele Abos verlängern sich automatisch. (Pexels)

Wer einen Vertrag abschliesst, sollte ihn vor dem Unterzeichnen genau lesen. Wissen tun das alle, doch längst nicht alle halten sich daran. Denn immer wieder gibt es Menschen, die sehr erstaunt sind, wenn sie eine Rechnung vom Fitnessstudio, von der Datingplattform oder vom Mobiltelefonanbieter erhalten. Dies obwohl sie das jeweilige Abo gar nicht verlängert haben. Dabei haben sie vergessen oder erst gar nie gewusst, dass sie einen Vertrag für ein Abo unterzeichneten, der sich automatisch verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

Es steht in den AGB

Die stillschweigende, automatische Verlängerung der Laufzeit wird in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB festgehalten. Diese Klausel überlesen oder vergessen zu haben, schützt nicht davor, das Abo ein weiteres Jahr bezahlen zu müssen. Allerdings muss die Klausel im Vertrag besonders hervorgehoben sein. Wer die Vertragsverlänge-rung nicht akzeptieren will, sollte den Anbieter kontaktieren und um die Auflösung des Vertrags nachsuchen. Dies am besten in einem eingeschriebenen Brief.

Sollten die Kündigungsmodalitäten umständlich oder die Kündigungsfrist deutlich zu lang sein, kann ein Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG vorliegen. Das trifft auch zu, wenn sich der Vertrag automatisch verlängert, ohne dass dies dem Kunden im Voraus verständlich mitgeteilt wurde.

Besser, billiger und weniger nervenaufreibend ist es aber allemal, das Kleingedruckte zu lesen und sich Kündigungstermine in die Agenda einzutragen. 

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