Ab 11. Mai 2020 dürfen Gastro-Betriebe unter Auflagen wieder öffnen: Hier das Branchen-Schutzkonzept unter Covid-19.
Ab sofort steht den gastgewerblichen Betrieben in der Schweiz das Schutzkonzept unter Covid-19 zur Verfügung. Das Schutzkonzept, bei dessen Ausarbeitung auch die fünf Berufsverbände der Hotel & Gastro Union involviert waren, gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen und ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ausgearbeitet worden. Es regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag.
Die Wiedereröffnung ab dem 11. Mai 2020 lässt den limitierten Betrieb in Lokalen mit Sitzplätzen zu. Zu den weiteren strengen Auflagen gehören Massnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Das Covid-19-Schutzkonzept für das Gastgewerbe ist ab sofort in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar. Die grossen Branchenverbände machen es auf ihren Webseiten öffentlich zugänglich. Die Sozialpartner sind angehört worden. Der Bundesrat wird das Schutzkonzept für das Gastgewerbe an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 zur Kenntnis nehmen.
Das Schutzkonzept, das insgesamt sieben Seiten umfasst, ist ausführlich und im Detail sehr präzise. Hier ein paar Auszüge aus dem Dokument:
Die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes im Betrieb ist Sache des einzelnen Unternehmers. Die Unternehmen können zusätzliche Massnahmen beschliessen. Sie bereiten sich in der verbleibenden Zeit bis zum 11. Mai zusammen mit ihren Mitarbeitenden sorgfältig auf die neue Situation vor. Dabei können die Betriebe auf die Unterstützung durch die Branchenverbände zählen. Die Möglichkeiten reichen von telefonischer Beratung über Informationen und Flyers mit Piktogrammen bis hin zum Angebot von Webinars. Das Gastgewerbe wird alles daran setzen, die Massnahmen des Schutzkonzeptes Covd-19 zum Schutz der Gäste und der Mitarbeitenden gemäss den Vorgaben umzusetzen.
(mm/ade)
http://www.presseportal.ch/de/pm/100007695/100847305