Am 13. Februar ist es wieder so weit: Die Schweiz stimmt ab. Zur Abstimmung steht ein bunter Mix aus vier verschiedenen Vorlagen.
Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt. Das ist dem Initiativkomitee rund um den Co-Präsidenten des Initiativkomitees Renato Werndli ein Dorn im Auge. Das Komitee fordert ein Verbot von Tierversuchen und Import von Produkten und Medikamenten, die mithilfe von Tierversuchen hergestellt wurden. Darüber hinaus sollen auch klinische Studien an Menschen mit noch nicht zugelassenen Medikamenten verboten werden. Die tierversuchsfreie Forschung hingegen möchte das Initiativkomitee fördern. Bund und Parlament empfehlen die Abstimmung zur Ablehnung. Sie befürchten massive Nachteile für die Schweiz. So würden unter anderem Forschung und Entwicklung sehr stark eingeschränkt. Arbeitsplätze wären gefährdet.
Ebenfalls zur Ablehnung empfehlen Bund und Parlament die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Diese hat zum Ziel, die Tabakwerbung überall dort zu verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können. Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben. Laut den Initianten wäre die Annahme der Initiative der einzige Weg, Kinder und Jugendliche wirksam vor dem schädlichen Tabakkonsum zu schützen.
Die Vorlage «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben» sowie die Vorlage «Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien» empfehlen Bund und Parlament zur Annahme.
Wenn eine Firma Eigenkapital beschafft, indem sie Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer, die so genannte Emissionsabgabe. Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. Mit Abschaffung der Emissionsabgabe sollen die Investitionskosten gesenkt werden. Laut dem Referendumskomitee würden davon jedoch primär international tätige Grosskonzerne und Versicherungen profitieren.
Von der vierten Vorlage, der Vorlage zur Anpassung des Mediengesetzes, würden die Medien profitieren. Die Zustellung abonnierter Zeitungen ist bereits durch den Bund vergünstigt. Mit Annahme des Mediengesetzes würden die Vergünstigung auf Zeitungen mit grösserer Auflage und die Zustellung früh morgens ausgeweitet. Online-Medien würden gefördert, Lokalradios sowie das Regionalfernsehen könnten finanziell stärker unterstützt werden. Damit soll verhindert werden, dass noch mehr Zeitungen oder Privatradios aufgeben müssen.
Für das Referendumskomitee würden mit der Anpassung reiche Verlage unterstützt. Zudem sieht es die Unabhängigkeit der Medien in Gefahr.
(Désirée Klarer)