Stecken Sie in einer verzwickten Situation im Betrieb? Die Rechtsberatung der Hotel & Gastro Union weiss Bescheid.
Ja, der 13. Monatslohn ist integrierter Bestandteil des Bruttolohnes. Bei Unfall und Krankheit (auch langfristig) besteht ein Anspruch auf den 13. Monatslohn. Der Arbeitgeber muss im Versicherungsfall den 13. Monatslohn bei der Lohndeklaration an die Versicherungsgesellschaft anteilsmässig berücksichtigen.
Gemäss GAV Bäcker muss der Arbeitgeber Ende Monat den Lohn so auszahlen, dass der Mitarbeiter am letzten Werktag des Monats über den Lohn ver-fügen kann. Der GAV lässt es jedoch zu, dass der Chef und der Mitarbeiter schriftlich etwas anderes vereinbaren.
Der Chef darf Überstunden ohne Zuschlag bezahlen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Der Betrieb muss die Arbeitszeit erfassen, dem Mitarbeiter monatlich schriftlich seinen Überstundensaldo kommunizieren, und die Auszahlung muss vor der letzten Lohnzahlung erfolgen. Ist eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, so hat der Mitarbeiter Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent.
(Mario Gsell)
Giuseppe Pennisi ist Mitarbeiter des Rechtsdienstes der Hotel & Gastro Union. Wenn Sie Fragen oder Probleme rund um die Arbeitsbedingungen haben und Mitglied der HGU sind, erhalten Sie gratis Rechtsauskunft.
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