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Freiwilliger Verzicht auf eine Festanstellung

Keine Verpflichtungen, kein fixes Gehalt, dafür verschiedene Pensen und Arbeitgeber: eine Freiheit, die Vorteile hat und Risiken birgt.

Nebst der Anstellung über Arbeitsvermittler sind vor allem Saisonstellen in der Gastronomie weit verbreitet. (Swiss Image)

Saisonbetriebe brauchen während der Hochsaison eine höhere Anzahl an Fachkräften. Diese das ganze Jahr über anzustellen, ist aufgrund der fehlenden Auslastung in der Nebensaison vielfach nicht möglich. Gut also, gibt es Arbeitsvermittler wie Coople oder Adia. Mittels einer App können sich Arbeitswillige dort eintragen und für einzelne Einsätze bewerben. Der Betrieb entscheidet dann, wen er für einen geplanten Einsatz anstellen möchte. 

Diese Vertragsform fordert vom Arbeitnehmer jedoch ein sehr hohes Mass an Flexibilität. Es kann in seltenen Fällen sogar vorkommen, dass Arbeitswillige von einem Auftraggeber bis zum Startpunkt des Einsatzes weder eine Annahme noch eine Absage vom Betrieb erhalten. 

Der Lohn ist auch dann fällig, wenn man heimgeschickt wird

Abgerechnet werden die Einsätze über den Arbeitgeber. In diesem Fall sind dies nicht die entsprechenden Betriebe, sondern Coople oder Adia. Die Arbeitsvermittlungsfirmen sind somit für Lohn, Ferien sowie Fortzahlung des Lohnes im Krankheitsfall zuständig. 

Letzteres gilt auch dann, wenn Mitarbeitende im Stundenlohn angestellt sind. Ebenfalls zu entrichten hat der Arbeitgeber beim Stundenlohn eine Ferienentschädigung von mindestens plus 10,65 Prozent, was bei einem Vollzeitpensum fünf Wochen Ferien entspricht. Hinzu kommt eine Feiertagsentschädigung von plus 2,27 Prozent. Sagt der Arbeitgeber Einsätze kurzfristig ab oder schickt Mitarbeitende früher nach Hause, weil es nichts mehr zu tun gibt, haben die Mitarbeitenden dennoch Anspruch auf den vollen Lohn. 

Die Freiheit, tun und lassen zu können, was und wann man will

Einer, der weiss, worauf man als Stundenlöhner, Teilzeitmitarbeiter, aber auch als Selbständiger  achten muss, ist der gelernte Koch Duri Candrian (60). Er hat den Grossteil seines bisherigen Berufslebens bei verschiedenen Arbeitgebern sowie als Selbständiger in Betrieben rund um die Welt gearbeitet. In der Arbeit als «angestellter Freelancer», also als Angestellter im Stundenlohn bei mehreren Arbeitgebern wie  Coople oder Adia, sieht er viele Vorteile. Sowohl gegenüber der Festanstellung als auch der beruflichen Selbständigkeit. Als Selbstabrechner hat man im Notfall keinen Anspruch auf ALV-Leistungen. Gegenüber der Festanstellung wiederum bietet die Arbeit als «angestellter Freelancer» den Vorteil, dann zu arbeiten, wann man will. «Mögliche Überstunden werden mir als Freelancer zudem mit einem normalen Stundenlohn ausbezahlt. Ein Arbeitgeber hingegen zahlt die Überstunden meist nur dann aus, wenn sie nicht kompensiert werden können.» Candrian wurde als «angestellter Freelancer» häufig angefragt und hatte deshalb am Ende des Monats stets genug Geld auf seinem Konto.

(Désirée Klarer)


Vertragsformen

Bei regelmässigen Einsätzen unterscheidet man zwischen unbefristeten Verträgen für Vollzeit- oder Teilzeitmitarbeitende und befristeten Verträgen für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter. Dann gibt es noch jene für unregelmässige Einsätze im Stundenlohn. Nicht empfohlen werden Arbeitsverträge, die es dem Arbeitgeber erlauben, den Arbeitnehmer nach Belieben einzusetzen ohne eine Mindesteinsatzdauer zu garantieren. Siehe auch: www.l-gav.ch (Kommentar L-GAV 2017)

 
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