Stecken Sie in einer verzwickten Situation im Betrieb? Die Rechtsberatung der Hotel & Gastro Union weiss Bescheid.
Im Juni absolviere ich meine Lehrabschlussprüfung. Nun bin ich aber schwer verunfallt, muss bis Ende Juni im Spital bleiben
und kann nicht an der Prüfung teilnehmen. Muss ich jetzt noch ein Lehrjahr dranhängen?
Es gibt die Möglichkeit, eine Nachholprüfung beim zuständigen Amt für Berufsbildung zu beantragen. Dieser Antrag wird dann vom Amt für Berufsbildung entweder angenommen oder abgelehnt. Bei einer Ablehnung kann der Lernende erst im nächsten Jahr zur Prüfung erscheinen. Die Möglichkeiten sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
Ich bin im zweiten Lehrjahr zur Hotelfachfrau EFZ und habe Angst, dass ich die Lehrabschlussprüfung nicht bestehe.
Ich glaube, ich werde schlecht ausgebildet. Was kann ich tun?
Wir empfehlen, zuerst die Lern- und Leistungsdokumentation sauber durchzugehen und anzukreuzen, was man bereits kann, was noch geübt werden muss und was einem noch gar nicht beigebracht worden ist. Somit erhält man einen guten Überblick, ob man tatsächlich ungenügend ausgebildet wurde oder nicht. Teilen Sie dem Lehrmeister mit, was noch geübt und beigebracht werden muss. Ist er nicht bereit, Ihnen das Fehlende beizubringen Ihnen und die nötige Ausbildungszeit zuzugestehen, ist vielleicht ein Lehrstellenwechsel die beste Lösung. Dafür wenden Sie sich am besten an das zuständige kantonale Amt für Berufsbildung.
Ich habe mein Lehrverhältnis aufgelöst, um meine Ausbildung an einem anderen Ort fortzusetzen. Nun will mir der Arbeitgeber meinen letzten Lohn mit den bereits bezahlten ÜK-Kosten verrechnen. Ist das erlaubt?
Nein, die Kosten der überbetrieblichen Kurse gehen gemäss Berufsbildungsgesetz und Berufsbildungsverordnung immer zu Lasten des Lehrbetriebs. Es gibt keine Möglichkeit einer Kostenüberwälzung auf die lernende Person.
(Mario Gsell)
Roger Lang ist Mitarbeiter des Rechtsdienstes der Hotel & Gastro Union und zuständig für die Lernenden. Wenn Sie Fragen oder Probleme rund um die Arbeitsbedingungen haben und Mitglied der HGU sind, erhalten Sie gratis Rechtsauskunft.
Tel. 041 418 22 22