Inventar und Geschäft richtig versichern

Welche Versicherungen für den Betrieb nötig sind, hängt von vielen Faktoren ab. Experten der Helvetia- und Baloise-Versicherung geben Tipps.

  • Gebäude gegen Feuer und Elementarschäden zu versichern, ist in den meisten Kantonen Pflicht. In den Kantonen Waadt und Nidwalden sind laut Helvetia zudem auch die Waren und Einrichtungen obligatorisch zu versichern. (Unsplash)
  • In Deutschland müssen Mitarbeiter Zerbrochenes selbst berappen (Bruchgeld).

Feuer, Wasser, Glasbruch, Diebstahl oder Erdbeben – die Liste drohender Gefahren für den Betrieb ist lang und reicht von kleinen Malheurs bis hin zu existenzbedrohenden Schäden. Gegen welche sich ein Betrieb versichern lassen sollte, diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten.

Adrian Kollegger, Leiter Nicht-Leben, Helvetia Schweiz, nennt ein paar Beispiele: «Für jemanden, der einen Kühlraum voll mit teuren Lebensmitteln hat, könnte sich der Abschluss einer Warenverderb-Deckung wegen Ausfall des Kühlers lohnen. Für teure technische Anlagen wie die Mehrkolben-Kaffeemaschine oder leistungsfähige Küchengeräte bieten wir eine Versicherung an, bei der sogar innere Schäden wie Kurzschluss oder Bruch übernommen werden.»

Kantonale Unterschiede beachten

Ebenfalls wichtig für die Wahl des  passenden Versicherungsschutzes ist das Wissen um den Warenwert. Sonst drohen Gastronominnen und Gastronomen im Schadenfall unbeabsichtigt zu einer Unterversicherung zu kommen. «Alle im Betrieb vorhandenen Waren und Einrichtungen müssen zum Neuwert bewertet und auch so versichert werden. Das gilt selbst dann, wenn eine Wirtin oder ein Wirt eine Maschine als Occasion gekauft, gemietet oder geleast hat», weiss Adrian Kollegger.

Weiter müsse darauf geachtet werden, welche Einrichtungen mit dem Gebäude versichert seien und welche nicht. Das sei nicht immer einfach, zumal je nach Kanton andere Abgrenzungsnormen gelten. Kolleger gibt zu Bedenken: «Eine fest eingebaute Theke oder ein mit dem Gebäude fest verbundenes Buffet kann in einem Kanton mit dem Gebäude versichert sein, im Nachbarkanton aber nicht. Und falls das Grossinventar gemietet ist, sollte im Miet- oder Pachtvertrag geklärt sein, wer für die Versicherung dieser Sachen zuständig ist.»

«Eine Cyberversicherung kann eine wichtige Ergänzung sein. Viele Firmen sind zwischenzeitlich stark digitalisiert.»

Verena Beeck, Leiterin Unternehmenskunden Nichtlebenversicherung, Baloise


Ein weiterer wichtiger Punkt beim Abschluss von Geschäftsversicherungen sind Ausfälle. «Schutz bietet die Betriebsunterbruchversicherung. Sie wird typischerweise als Zusatzdeckung zu einer Inventarversicherung angeboten», sagt Verena Beeck, Leiterin Unternehmenskunden Nichtleben-Versicherung bei der Baloise. Zu beachten gelte es zudem auch jene Risiken, die nicht offensichtlich sind. Das können etwa Lieferanten sein, die nicht liefern können. Beeck sagt: «Man sollte darauf achten, dass nicht nur der Betriebsausfall an sich, sondern auch Folge- und Mehrkosten mitenthalten sind.»

(Désirée Klarer)


Geschäftsversicherung

Die Geschäftsversicherung ist salopp gesagt so etwas wie die Hausratversicherung eines Unternehmens. In der Grunddeckung enthalten sind etwa Schäden an der Betriebseinrichtung, am Mobiliar oder an Waren, die durch Feuer, Elementarschäden, Diebstahl oder Wasser entstanden sind. Welche und wie viele Zusatzversicherungen sinnvoll sind, klärt man am besten im Gespräch mit einer Fachperson.