Verkehr: Das gilt neu

Seit März dauert die Fahrprüfung für Töfffahrer neu eine Stunde. Das ist aber nicht die einzige Veränderung im Strassenverkehrsgesetz.

Im Mai 2023 hat der Bundesrat ein Umsetzungspaket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen. Die einzelnen Verordnungen und Regeln treten seit Juli 2023 gestaffelt in Kraft. Im Rahmen dieser Staffelung sind am 1. März 2024 verschiedene Veränderungen rechtsgültig geworden.

Bisher dauerte die praktische Fahrprüfung für Motorräder nur 30 Minuten. Neu müssen angehende Töfffahrer eine 60-minütige Prüfungsfahrt absolvieren, um den begehrten Fahrausweis zu erhalten.

Keine doppelten Sehtests mehr

Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine weitere Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Der Grund dafür ist einfach: Ausweis­inhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen generell immer erfüllen und nicht nur, wenn sie eine neue Ausweiskategorie anstreben.

Auch Berufsfahrer wie beispielsweise Chauffeure von Hotelbussen brauchen seit 1. März keinen separaten Sehtest mehr. Ihr Sehvermögen wird nämlich bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung bereits geprüft.

Die Motorrad-Fahrprüfung dauert neu 60 Minuten. (PIxabAy)

Schluss mit Spielchen

Eine weitere Neuerung betrifft den Umgang mit Ausweisentzug. Um mobil zu bleiben, auch wenn einem die Fahrbewilligung fürs Auto entzogen wurde, wendeten gewisse Verkehrsteilnehmer ein Bubentrickli an. Sie beantragten einfach einen Lehrfahrausweis für ein Motorrad. Das ist nun nicht mehr möglich. Neu kann während der Zeit eines Ausweisentzugs weder ein Lehrfahrausweis beantragt noch eine Fahrprüfung abgelegt werden.

Blaue Ausweise werden ungültig

Der Bundesrat will die Fahrausweise aus Papier abschaffen. Allerdings hat er die Frist verlängert. Die blauen Papierführerausweise sind noch bis 31. Oktober 2024 gültig. Wer nach diesem Datum noch keinen Führerausweis im Kreditkartenformat hat, macht sich strafbar. Denn er oder sie fährt ab 1. November 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis.

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