Trinkgeld ist nicht gleich Trinkgeld

Der Bundesrat wollte im Rahmen der AHV-Reform 2030 die Trinkgelder besteuern. Der Ständerat hat das Vorhaben vereitelt. Auch Branchenverbände sprachen sich gegen dieses Vorhaben aus. Nun ist der Bundesrat zurückgekrebst.

Freiwilliges Trinkgeld soll steuerbefreit sein, findet der Ständerat. (Keystone-SDA)

In den letzten Monaten gab es in der Schweiz eine intensive politische Debatte über die Versteuerung von Trinkgeldern. Bundesrätin und Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider wollte Lohnbeiträge auf Trinkgelder erheben, was dem AHV-Sozialwerk zwischen zwanzig und fünfzig Millionen Franken einbringen sollte. Der Ständerat hat im März jedoch ein klares Signal gegen dieses Vorhaben gesetzt, ganz im Sinne der Hotel & Gastro Union, die sich ebenfalls gegen eine Besteuerung des Trinkgelds einsetzt.

Wichtiger Unterschied

Rechtlich gesehen gilt das Trinkgeld heute als steuerpflichtiges Einkommen, wenn es einen wesentlichen Lohnbestandteil ausmacht. In dem Fall muss es zum Lohn hinzugezählt werden und ist steuer- und beitragspflichtig. Was «wesentlich» genau bedeute, ist jedoch nicht eindeutig festgelegt. Auch gibt es zwischen Trinkgeld und Trinkgeld Unterschiede.

Beim freiwilligen Trinkgeld, mit dem sich Gäste unaufgefordert für guten Service bedanken, kämpft die Politik aktuell für eine generelle Steuerbefreiung. Eine Motion verlangt, dass freiwillige Trinkgelder explizit vom steuerbaren Einkommen und massgebenden Lohn ausgenommen werden. Dem gegenüber steht der verpflichtende Zuschlag. Wird so ein Bedienungszuschlag auf die Rechnung gesetzt, gilt diese Art des Trinkgelds rechtlich als Lohn und ist immer voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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