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Bundesrat entscheidet zugunsten der Vermieter

Miete und Pacht bleiben geschuldet. Einzig die Zahlungsfristen wurden vom Bundesrat verlängert. Wirklich aufatmen können die Betriebe deswegen jedoch nicht.

Bis zum 19. April müssen Restaurants und Hotels geschlossen bleiben. (Pxhere)

Viele Gastronomiebetriebe sehen sich angesichts der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht. Die Einnahmen fallen weg, die Rechnungen laufen weiter. Naheliegend, dass man Mittel und Wege sucht, um wenigstens die Fixkosten zu reduzieren. Einer der Bereiche auf der Fixkostenabrechnung wurde seit Ausrufung der ausserordentlichen Lage besonders rege diskutiert: Miete und Pacht.

Bei beiden Mietverhältnissen wird eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen. Der Gebrauch war es nun, der zu regen Diskussionen führte. Die zentrale Frage lautete: Sind Miete oder  Pacht selbst dann geschuldet, wenn die gemieteten beziehungsweise gepachteten Räumlichkeiten nicht zum ursprünglichen Zweck genutzt werden können? Ja, sagte nun am 27. März der Bundesrat an einer Medienkonferenz. Miet- und Pachtzinsen sind trotz Corona-Krise geschuldet. Aber sie dürfen später bezahlt werden.

Aufgeschoben statt aufgehoben

Bei den Mietzinsen beträgt die neue Zahlungsfrist 90 statt 30 Tage, bei den Pachtzinsen beträgt sie 120 statt 60 Tage. Vorausgesetzt, die Zahlungsrückstände sind auf die Bundesmassnahmen gegen das Coronavirus zurückzuführen. Das bedeutet für die Geschäftsinhaber: vorübergehende Erleichterung. 

«Fristlos kündigen können die Gastronomen ihre Miet- und Pachtverträge nicht. Trotz Coronavirus.» 
 

Denn da die Miet- und Pachtschulden nur aufgeschoben sind, müssen die Betriebe in den Monaten nach Corona umso mehr Umsatz erzielen, um die Schulden zu tilgen. Es lohnt sich daher trotz der neuen Weisung des Bundesrates, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Denn ein drohender Leerstand infolge Geschäftsaufgabe des Mieters kommt den Vermieter unter Umständen noch teurer zu stehen als zum Beispiel eine vorübergehende Mietzinsreduktion. 

Diese ist auf jeden Fall zu diskutieren, wenn der Mietzins mehr als zehn Prozent des Nettoertrages beträgt. Dann ist er laut Richtwert des Branchenspiegels von Gastrosuisse eher zu hoch. Mehr als zehn Prozent und damit tendenziell zu viel Miete bezahlen laut Branchenspiegel 45,9 Prozent der Gastronomiebetriebe ohne Übernachtungsmöglichkeit. Bei den Gastronomiebetrieben mit Übernachtungsmöglichkeit sind es 53,8 Prozent.

Schon vor der Krise am Limit

Dennoch ist die Miete in Krisenzeiten ein vergleichsweise kleines Problem, wenn man die restlichen Kennzahlen betrachtet. So sollte ein Gastronomiebetrieb ohne Übernachtungsmöglichkeit laut Reto Grohmann von Gastroconsult Zürich als Richtwert ungefähr eine Million Umsatz generieren, um längerfristig überlebensfähig zu sein. 

Bei Betrieben mit Übernachtungsmöglichkeit ist der Betrag entsprechend höher anzusetzen. Laut Branchenspiegel generieren rund 40 Prozent der Betriebe mit und ohne Übernachtungsmöglichkeit zwischen 850 000 und fünf Millionen Franken Umsatz. Kommt hinzu, dass die erfolgreichen Betriebe unter anderem deshalb erfolgreich sind, weil sich die Gastronomen keinen oder einen geringen Lohn auszahlen. Nur bei 35 Prozent der 20 000 erfassten Betriebe konnte ein wirtschaftlich passender Unternehmerlohn und eine ebensolche Rendite auf dem eingesetzten Eigenkapital 
erzielt werden.

(Désirée Klarer)


Pacht

Keine Miete, sondern eine Pacht liegt vor, wenn zusammen mit den Räumen und dem allfälligen Inventar ein bereits bestehender Betrieb mitsamt Geschäftsbeziehungen übergeben wird. In den bekannten Gerichtsfällen, in denen bisher eine Pacht angenommen wurde, wird meist von der Übernahme der Geschäftsführung respektive einer Gérance gesprochen. 

Mehr Informationen unter:
www.hotelgastrounion.ch