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Coronavirus: Wann erhalte ich noch Lohn?

Gibt es Lohn, wenn man wegen dem Coronavirus nicht arbeiten kann? Das kommt auf die genauen Umstände an. Der Rechtdienst der Hotel & Gastro Union hat einige Beispiele zusammengestellt.

Roger Lang, stv. Leiter des Rechtsdienstes der HGU, hat die wichtigsten Fragen rund um den Corona-Virus zusammengestellt. (Unsplash)

Was passiert, wenn ich wegen dem Coronavirus nicht mehr von den Ferien nach Hause kommen kann?
Der Sinn und Zweck von Ferien ist, sich von der Arbeit zu erholen. Wenn dies nicht beeinträchtigt ist, muss damit gerechnet werden, dass zusätzliche Tage vom Ferienguthaben abgezogen werden können. Mitarbeitende tragen grundsätzlich das Risiko, rechtzeitig aus den Ferien heimzukehren und wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dies gilt auch bei Vulkanausbrüchen, Flugstreiks oder ähnlichen Verhinderungsgründen.

Wie sieht es mit Lohn aus, wenn eine Behörde entscheidet, dass unser Betrieb schliessen muss? 
Wenn der Betrieb geschlossen werden muss, liegt ein sogenannter Annahmeverzug des Arbeitgebers vor. Die Mitarbeiter würden ihrer Arbeitsleistung nachkommen, wenn Sie könnten. Eine Betriebsschliessung ist ein Unternehmerrisiko und kann nicht dem Mitarbeiter überwälzt werden. Der Mitarbeiter hat im Falle einer Betriebsschliessung Anspruch auf volle Lohnfortzahlung.

Erhalte ich Lohn, wenn mich jemand unter Quarantäne stellt?
Wenn die Behörden eine Quarantäne anordnen, ist der Mitarbeiter unverschuldet an der Arbeit verhindert und hat Anspruch auf eine Lohnzahlung für eine begrenzte Zeit. Sollte der Mitarbeiter gleichzeitig krank sein, hat er Anspruch auf Krankentaggeld.

Wo finde ich mehr Informationen?
Eine sichere Quelle mit tagesaktuellen Informationen ist das Bundesamt für Gesundheit. Auch auf der Webseite der Hotel & Gastro Union gibt es die wichtigsten Infos. Zudem hat die HGU unter der Nummer 041 418 22 22 eine Hotline eingerichtet. Mitglieder erhalten dort Antworten auf Fragen rund um die Arbeit und den Coronavirus.

(mgs)