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Neuer Vorschlag für den L-GAV im Gastgewerbe liegt auf dem Tisch

Die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner im Gastgewerbe haben sich auf die Grundzüge eines neuen Gesamtarbeitsvertrags einigen können.

Die neue Stossrichtung des L-GAV ist definiert. Anfang 2017 soll er in Kraft treten.

Die Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen Hotel & Gastro Union, Syna und Unia sowie der Arbeitgeberorganisationen Swiss Catering Association, GastroSuisse und hotelleriesuisse haben die neue Stossrichtung des L-GAV nach zwei Jahre dauernden Verhandlungen gemeinsam definiert. Es ist das erklärte Ziel, den neuen, allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag am 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Bis dahin gilt weiterhin der aktuelle L-GAV.

Die Verhandlungsergebnisse werden jetzt zuerst juristisch geprüft und ausformuliert. Danach gehen sie in die Entscheidungsgremien der zuständigen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Der Vertrag muss von diesen Gremien ratifiziert und genehmigt werden. Anschliessend erfolgt die umfassende Information aller dem L-GAV unterstellten Personen und Betriebe. Die Neuerungen betreffen 27 000 Arbeitgeber und über 200 000 Arbeitnehmende.

Der neue Vertrag soll dazu beitragen, die Produktivität in der Branche zu steigern und die Fluktuation zu senken. Er soll weiter zur Verbesserung des Branchen­images beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes gegenüber anderen Sektoren stärken und die bewährten sozialen Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe fortsetzen.

Nick Manouk