Stefan Unternährer nimmt Stellung zum Thema L-GAV.
Stefan Unternährer, wie zufrieden können die Arbeitnehmenden mit dem aktuellen L-GAV sein?
Stefan Unternährer: Sie können sehr zufrieden sein. Wir haben zeitgerechte Mindestlöhne, fünf Ferienwochen, bezahlte Feiertage und einen 13. Monatslohn. Zudem werden Weiterbildungen durch den L-GAV unterstützt, was in anderen Branchen äusserst selten ist. Dass wir einen so guten L-GAV
haben, verdanken alle Arbeitnehmenden übrigens den 16 Prozent, die Mitglied eines Verbands sind – da gibt es noch viel Luft nach oben.
Wo gibt es aus Sicht der Arbeitnehmenden noch Verbesserungspotenzial?
Persönlich finde ich, dass die Branche unbedingt vom Tieflohnimage wegkommen sollte. Die Mindestlöhne sollten im L-GAV existenzsichernd sein. Das ist eine Frage der Würde.
Welches sind bei den L-GAV-Verhandlungen die häufigsten Streitpunkte zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern?
Derzeit funktioniert die Zusammenarbeit gut. Auch die Arbeitgeber haben ein Interesse an guten Arbeitsbedingungen, da sie auf gut ausgebildete, motivierte Mitarbeitende angewiesen sind.
Was bedeuten die aktuellen Änderungen im Arbeitsgesetz für die Mitarbeitenden?
Seit 1. April wird die Gewährung eines freien Halbtags pro Woche von 14 auf 14.30 Uhr verschoben. Das kann man als Verschlechterung deuten, aber die Höchstarbeitszeit darf weiterhin nicht mehr als fünf Stunden betragen. Die zweite Änderung ist eine klare Verbesserung für die Arbeitnehmenden: Gastgewerbliche Betriebe dürfen ihre Mitarbeitenden neu sieben statt maximal sechs Tage in Folge arbeiten lassen, aber nur, wenn ihnen im Anschluss mindestens 83 Stunden frei gewährt werden.
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