Die Familie Wiesner Gastronomie setzt seit Februar bis in die Chefetage auf einen eigenen Lohnrechner. Damit werden Lohn-bänder sicht- und nachvollziehbar.
«Seit rund zwei Jahren machen wir mehr und mehr Schritte hin zur Transparenz. Wir präsentieren zweimal im Jahr allen Mitarbeitenden die Unternehmenszahlen via Zoom und führen Zoom-Schulungen zur Strategie durch. Zusammen mit der Lohntrans-parenz haben wir nun schon ein ziemlich gutes Niveau», sagt Manuel Wiesner, Co-Lead Strategy & Innovation bei der Familie Wiesner Gastronomie (FWG).
Bei der nächsten Präsentation der Unternehmenszahlen werde die Familie Wiesner Gastronomie die Mitarbeitenden über das Feed- back-Formular anfragen, wo sich die Mitarbeitenden noch mehr Transparenz wünschen würden und dies entsprechend umsetzen.
Der Schritt hin zur Lohntransparenz komme gut an bei den Mitarbeitenden, sagt Manuel Wiesner. «Bewerbende wiederum kommen bereits mit einer klaren Ansage von uns ans Vorstellungsgespräch. Sie wissen, was bei uns möglich ist und was nicht. So können wir uns auf das Wesentliche fokussieren, nämlich ob wir zueinander passen», führt Manuel Wiesner aus.
Die klare Vorstellung dessen, was bei FWG möglich ist, erhalten Bewerbende dank des firmeneigenen Lohnrechners von FWG, der in den Stelleninseraten verlinkt ist. Bei Lohnbändern in Stelleninseraten sieht Manuel Wiesner das Problem, dass diese den beruflichen Werdegängen der Bewerbenden nicht gerecht werden. «Mit dem firmeneigenen Lohnrechner können wir aufzeigen, wie sich die Lohnbänder im Detail zusammensetzen und weitere Informationen abgeben. Beispielsweise hinsichtlich des 13. Monatslohns, des Trinkgelds oder des Verpflegungsabzugs», sagt Wiesner.
Bei den Löhnen selbst orientiert sich die FWG am L-GAV. «Unsere Aufgabe besteht darin, faire, nachvollziehbare und nicht zu breite Lohnbänder zu definieren. So können wir den Mitarbeitenden Perspektiven aufzeigen und auf welche Position sie hinarbeiten müssen, wenn sie einen besseren Lohn erhalten möchten», so Manuel Wiesner.
Roger Lang, Leiter Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union, rät Mitarbeitenden von Betrieben, die nicht auf Lohntransparenz setzen, sich auszutauschen. «Wer in der aktuellen Situation mit dem akuten Personalmangel nicht für einen vernünftigen Lohn einsteht, nutzt die Gunst der Stunde nicht. Gespräche unter Mitarbeitern können dabei helfen, den eigenen Marktwert einzuschätzen und darüber hinaus für Lohngerechtigkeit zu sorgen.»
(Désirée Klarer)
Eine vertragliche Regelung, welche das Sprechen über den Lohn verbietet, wird als Verstoss gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erachtet. Verstösst ein Arbeitnehmer trotz vertraglichem Verbot gegen eine solche Regelung, so stellt dies keine Verletzung der vertraglichen Pflichten dar.