Der Widerstand war zu gross: Der Bundesrat verzichtet darauf, im Rahmen der AHV-Reform 2030 Sozialabgaben auf elektronisch bezahlte Trinkgelder zu erheben.

Auf digitale Trinkgelder sollten neu Sozialabgaben anfallen. Das ist nun vorerst vom Tisch. (ZVG)
Aufatmen in der Branche: Auf Trinkgeld fallen bis auf weiteres keine AHV-Abgaben an. Das hat der Bundesrat beschlossen, wie ein Sprecher der Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider gegenüber dem «Tagesanzeiger» bestätigte. Durch das Ausdehnen der Sozialausgaben auf Trinkgelder hatte sich der Bund Zusatzeinnahmen von 20 bis 50 Millionen Franken für die AHV versprochen.
Dieses Vorhaben war aber von Anfang an hoch umstritten. Nicht nur die Branche wehrte sich, sondern auch der Ständerat setzte in der Frühlingssession ein Zeichen, indem er mit 42 zu einer Stimme bei einer Enthaltung einen Vorstoss überwies, welcher freiwillige Trinkgelder grundsätzlich nicht nur von der AHV-Beitragspflicht, sondern auch gleich von der Steuer befreien will.
Auch die Hotel & Gastro Union hatte sich im Rahmen der Allianz Trinkgeld gegen die AHV-Abgabe eingesetzt. «Wir sind erfreut über den Entscheid», sagt Roger Lang, Leiter Recht, Sozialpolitik und Kampagnen. «Trinkgeld ist ein Geschenk und ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden und kein Lohnbestandteil.»
(agu)