Die Hotel & Gastro Union befürwortet die verkürzte Quarantäne. Hingegen hat der Verband kein Verständnis für Arbeitgeber, welche die Quarantäne sowie die Isolation missbrauchen, um Mitarbeitende zur Arbeit zu zwingen.
Der Bundesrat hat beschlossen, sowohl Quarantäne als auch Isolation von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Die Hotel & Gastro Union begrüsst diesen Bescheid und unterstützt damit die Haltung von Hotelleriesuisse und Gastrosuisse. Alle drei Verbände haben die ab heute Donnerstag, 13. Januar 2022, geltenden Massnahmen mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Dennoch gibt Urs Masshardt, Geschäftsführer der Hotel & Gastro Union in Luzern zu bedenken: «Mitarbeitende in der Gastronomie und Hotellerie, die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich mit dem Virus infiziert haben, handeln nach Konsultation mit ihrem Arzt verantwortungsvoll und nehmen ihre Arbeit erst nach Genesung wieder auf.»
Die Hotel & Gastro Union habe kein Verständnis für Arbeitgeber, die Mitarbeitende mit Unwohlsein beziehungsweise leichten Covid-Symptomen aufforderten, ihre Tätigkeiten im Betrieb sofort wieder aufzunehmen. Urs Masshardt bezieht sich auf einen Fall, den der «Blick» in seiner Ausgabe vom 12. Januar 2022 publik machte. Darin behauptet eine Masseurin eines renommierten Hotels in Zermatt, gekündigt worden zu sein, weil sie krank nicht zur Arbeit erscheinen konnte. Die Mitarbeitende des Hotels befürchtete, sich während Weihnachten mit Covid angesteckt zu haben. Sie habe umgehend ihren Arbeitgeber informiert und sich krank gemeldet. Dieser habe jedoch darauf bestanden, dass sie trotzdem zur Arbeit erscheinen müsse.
«Die Hotel & Gastro Union kennt keine Toleranz gegenüber verantwortungslosen Arbeitgebern», unterstreicht Urs Masshardt. Mitarbeitende, die in der Hotel & Gastro Union organisiert und von ähnlichen Vorfällen betroffen sind, werden vom Verband rechtlich beraten und unterstützt.
(mm/dkl)