Stecken Sie in einer verzwickten Situation im Betrieb? Die Rechtsberatung der Hotel & Gastro Union weiss Bescheid.
Ich habe ein Vorstellungsgespräch. In zwei Monaten habe ich einen operativen Eingriff, der zu einer sechswöchigen Abwesenheit führen wird. Muss ich dies beim Vorstellungsgespräch von mir aus sagen?
Ja, in diesem Fall müssen Sie den Arbeitgeber über die längere bevorstehende Abwesenheit informieren.
Welches sind zulässige Fragen des Arbeitgebers beim Vorstellungsgespräch?
Der Arbeitgeber darf nach dem Zivilstand, Kindern, Nationalität, Leistungsausweisen wie Ausbildung, Zeugnissen fragen. Der Arbeitgeber darf aber nur in das Privatleben des Bewerbers eindringen, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden kann. Dies ist zum Beispiel im Folgenden der Fall. Gesundheit: Der Bewerber muss chronische Krankheiten und ernsthafte Beschwerden, die sich bei der vorgesehenen Arbeit verschlimmern oder nachteilig auswirken könnten, von sich aus nennen.
Bevorstehende Absenzen: der Stellensuchende muss über längere Abwesenheiten (zum Beispiel operativen Eingriff oder Militärdienst) informieren.
Welche Fragen darf der Arbeitgeber nicht stellen?
Fragen zu Schwangerschaft sind nicht erlaubt – ebenso wenig solche zu Religionszugehörigkeit, Freizeit, Hobbys, Sport, Vereinstätigkeit, Parteizugehörigkeit, zur politischen Gesinnung oder Weltanschauung (ausser bei Betrieben mit eindeutig politischer Zielsetzung).
(mGS)
ist Mitarbeiter des Rechtsdienstes der Hotel & Gastro Union. Wenn Sie Fragen oder Probleme rund um die Arbeitsbedingungen haben und Mitglied sind, erhalten Sie gratis Rechtsauskunft.
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