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Wann erhalte ich den 13. Monatslohn?

Stecken Sie in einer verzwickten Situation im Betrieb? Die Rechtsberatung der Hotel & Gastro Union weiss Bescheid.

Fragen um den 13. Monatslohn werden von Stefan Unternährer beantwortet. (Unsplash)

Bis wann muss der 13. Monatslohn bezahlt werden?
Der 13. Monatslohn muss spätestens mit dem Dezemberlohn bezahlt werden. Viele Betriebe bezahlen ihn aber schon Anfang Dezember.

Ich habe im Juni eine neue Arbeitsstelle begonnen. Bekomme ich auch einen 13. Monatslohn?
Ja, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gastgewerbes und der Bäckerbranche haben Anrecht auf einen 13. Monatslohn. Es gibt allerdings einen Unterschied in den beiden Branchen: Wenn Sie im Gastgewerbe arbeiten, haben Sie ab Juni Anspruch auf einen 13. Monatslohn. In der Bäckerbranche erst nach Ende der Probezeit. Falls Sie drei Monate Probezeit hatten, beginnt der Anspruch ab 1. September. Der 13. wird wie folgt berechnet: Monatslohn geteilt durch zwölf mal Anzahl Monate. Also beim Bäcker wären dies vier Monate. Bei einem Mitarbeitenden in der Gastrobranche sieben Monate. 

Ich habe im November eine neue Stelle angetreten. Leider gefällt sie mir gar nicht, und ich habe noch in der Probezeit auf Ende Dezember gekündigt. Wie hoch ist der Anteil am 13.?
Sie bekommen in diesem Fall keinen 13. Monatslohn. Wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Probezeit aufgelöst wird, entfällt der 13. Monatslohn. So steht es sowohl im Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) der Gastrobranche als auch im GAV der Bäckerbranche.  

(Mario Gsell)


Stefan Unternährer

ist Leiter des Rechtsdienstes der Hotel & Gastro Union. Wenn Sie Fragen oder Probleme rund um ihre Arbeitsbedingungen haben und Mitglied der HGU sind, erhalten Sie gratis Rechtsauskunft. Tel. 041 418 22 22