Auf der Bank ist das Geld sicher. In der Regel stimmt diese Aussage. Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme. In letzter Zeit häufen sich Meldungen über gehackte Bankkonti.

Logins zu unüblichen Zeiten sind ein Hinweis auf Passwortdiebstahl. (Pexels)
Die Frage «Wer haftet für das verschwundene Geld, wenn das Bankkonto gehackt wurde?» ist gar nicht so einfach zu beantworten. Damit die Bank haftbar ist, muss sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Ihr das nachzuweisen, dürfte schwierig sein; zumal die Haftung der Bank sich reduziert oder auflöst, wenn dem Kunden ein Mitverschulden vorgeworfen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Kunde den Pin-Code seiner Bankkarte anderen Leuten mitgeteilt hat oder ihn nachlässig aufbewahrt. Auch bei Cyberangriffen ist die Bank meistens nur zur Schadensdeckung verpflichtet, wenn sie grobfahrlässig gehandelt hat. Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn die Bank eine aussergewöhnliche Überweisung tätigte, ohne mit dem Kunden Rücksprache zu nehmen.
Da oft nicht geklärt werden kann, ob der Kunde oder die Bank den Diebstahl durch unvorsichtiges Handeln verursachte, ist es meistens sinnvoll, einen Streit zu vermeiden und einen Vergleich zu schliessen. So ein Vergleich kann aussergerichtlich oder gerichtlich getroffen werden.
Damit es nicht so weit kommt, ist es besser, Sicherheitsregeln einzuhalten. Dazu zählen: komplexe Passwörter mit mindestens zwölf Zeichen, Zwei-Faktoren-Authentifizierung. Das gilt nicht nur für Bank-, sondern auch für Onlinekonten. Für jedes Konto wählt man ein anderes Passwort. Und natürlich teilt man das niemals anderen mit. Selbst dann nicht, wenn diese sich als IT-Supporter, Bankmitarbeitende oder Polizisten ausgeben, die einen über vermeintlich gehackte Konten informieren. Das ist oft eine Betrugsmasche, um an Passwörter und Pin-Codes zu kommen oder um die Opfer auf gefälschte Websites und Sicherheits-Apps zu locken.
Besteht der Verdacht, dass Passwörter gestohlen oder ein Bankkonto gehackt wurde, muss sofort reagiert werden: Passwörter ändern und Bank informieren. Eine Liste weiterer Massnahmen hat das Bundesamt für Cybersicherheit auf ncsc.admin.ch veröffentlicht. Ob die eigenen Passwörter gefährdet sind, kann man auf ibarry.ch überprüfen.
(Riccarda Frei)