Die Versuchung, online mehr einzukaufen, als man sich eigentlich leisten kann, ist riesengross. Zahlungen zu verschleppen oder ihnen einfach nicht nachzukommen, ist keine Option.
Online-Shopping ist ein Hobby, das in die Schulden führen kann. (Pexels)
Temu, Zalando, Amazon und Co. machen einem das spontane Einkaufen sehr einfach. Ein paar wenige Klicks und das Objekt der Begierde ist bestellt. Egal wie preiswert die einzelnen vermeintlichen Schnäppchen auch gewesen sein mögen, in der Summe läppert sich rasch ein beachtlicher Betrag zusammen. Das stellt man spätestens am Ende des Monats fest, wenn Kreditkartenabrechnungen ins Haus flattern oder das Bankkonto leer ist.
Um nicht in die Schulden zu geraten ist es wichtig, alle Ausgaben im Blick zu behalten. Am besten führt man dazu ein Ausgabenbüchlein. Ob man dies analog oder digital tut, spielt keine Rolle. Es geht darum, den Überblick über die Ausgaben zu behalten, um fähig zu bleiben, Zahlungsforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Eine Geldforderung ist zum vereinbarten Termin fällig. Auf Rechnungen steht in der Regel: «Zahlbar innert zehn Tagen». Ist kein Termin vereinbart, ist die Forderung sofort fällig.
Schuldner, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, erhalten von ihren Gläubigern eine schriftliche Mahnung. Diese sollte Folgendes enthalten: klare Forderung des zu bezahlenden Betrags, angemessene Zahlungsfrist von sieben bis vierzehn Tagen und Aufzeigen des weiteren Vorgehens, falls die Zahlung nicht erfolgt. Das kann die Androhung einer Betreibung oder einer gerichtlichen Geltendmachung sein. Für die Verfahrenskosten müssen die Gläubiger in Vorkasse gehen. Gewisse Schuldner spekulieren darauf, dass der Aufwand den Gläubigern zu hoch ist und sie ungeschoren davonkommen. Dieser Schuss kann nach hinten losgehen. Erstens muss der Schuldner die Kosten eines eingeleiteten Verfahrens tragen. Zweitens verjähren Forderungen aus Kauf- und Darlehensverträgen erst nach zehn Jahren.
Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, dem droht nicht nur die Betreibung inklusive Verfahrenskosten, sondern auch der Eintrag ins Betreibungsregister. Dieser bleibt fünf Jahre sichtbar.
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